Update Authorised Economic Operator AEO
Der Vertragstext zwischen der EU und der Schweiz sieht vor, dass mit der Einführung anerkannter, gleichwertiger Sicherheits-standards keine Vorausanmeldung im Warenverkehr notwendig ist.
Dies gilt NICHT für den Warenverkehr zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Staaten. Hier wird zukünftig eine Vorausanmeldung von Sicherheitsdaten zwecks Risikoanalyse verlangt wird.
Wie bereits gemeldet wird die Schweiz den Status eines Authorised Economic Operators AEO einführen, welcher den zertifizierten Unternehmen Anspruch auf eine vereinfachte Abwicklung geben soll.
Die rechtlichen Aspekte werden zur Zeit immer noch ausgearbeitet.
Unser Firma bietet bekanntlich entsprechende Unterstützung bereits für Unternehmen in der EU an. Schweizerfirmen können somit von unserem know how profitieren. Zusatzinformationen unter Link
Quelle: Eidg. Finanzdepartement
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