MAUT DE 2019 +30% ∅
Der deutsche Bundestag hat am 18.10.2018 beschlossen, dass ab dem 1.1.2019:
- Zusätzlich zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung (in Deutschland seit 1.1.2015 Bestandteil der Maut) ab 1.1.2019 die Kosten der Lärmbelastung erhoben werden.
- Außerdem wurde die Maut aufgrund eines neuen Wegekostengutachtens erheblich angehoben.
- Es wurden neue Gewichtsklassen eingeführt.
- Als Anreiz für Elektro-LKW werden diese von der LKW-Maut befreit.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die MAUT-Kosten um durchschnittlich 30% steigen.
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